Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Die Arbeitswelt verändert sich permanent. Informationsflut, häufige Unterbrechungen und Termindruck gehören zum Alltag vieler Beschäftigter. Dies wird in unserer Gefährdungsbarometer Studie 2017 bestätigt. Die Kosten tragen alle: Arbeitgeber müssen mit Ausfällen und Qualitätseinbußen rechnen. Arbeitnehmer investieren ihre Gesundheit.
Um Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, sind Arbeitgeber verpflichtet, arbeitsbedingte Gefahren und Belastungen mithilfe der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Seit 2013 müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung explizit auch psychische Belastungen ermittelt werden. (§5 Abs. 6 ArbSchG).
Wir unterstützen Ihr Unternehmen in allen Phasen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, d.h. bei der Planung, Durchführung, Maßnahmenableitung, Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle.
Dazu entwickeln wir ein passgenaues Konzept für Ihr Unternehmen, mit dessen Hilfe Sie frühzeitig Belastungen erkennen, Maßnahmen zur Vermeidung der Belastungen ergreifen und damit zum Schutz und Erhalt der Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Beschäftigten beitragen können.