Es geht um die Frage, ob sich durch die Tätigkeit Belastungen ergeben, die nachteilige Auswirkungen auf die körperliche und psychische Gesundheit haben können, sowie um die Frage, wie diese Belastungen ggf. reduziert werden können.
Psychische Belastungen bei der Arbeit können sich aus der Arbeitsaufgabe, bestimmten Abläufen, der Art der Zusammenarbeit oder auch aus bestimmten Umgebungsfaktoren (z. B. Beleuchtung, Lärm, Staub) ergeben. Diese arbeitspsychologisch fundierten Belastungsfaktoren bei der Arbeit werden in der Gefährdungsbeurteilung tätigkeitsbezogen erfasst.
Wichtig: Es geht um die Frage, welche möglichen Belastungen und Ressourcen von der Tätigkeit ausgehen. D.h., es geht um objektive Umstände, die unabhängig von der Arbeitsplatzinhaberin oder dem Arbeitsplatzinhaber, alle Personen betreffen würden, die diese Stelle innehaben. Es geht hingegen nicht darum, die individuelle Gesundheit, Leistungsfähigkeit oder das Stresserleben einzelner Beschäftigter zu ermitteln.
Anonymität und Datenschutz haben im Prozess der Gefährdungsbeurteilung oberste Priorität. Wir wissen, wie wichtig es ist, während der Befragung Anonymität zu gewährleisten, damit Fragen wahrheitsgetreu beantwortet
werden. Darum handeln wir während des gesamten Prozesses der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen DSGVO-konform und treffen folgende Maßnahmen zur Gewährleistung der Anonymität und des Datenschutzes:
- Für die Befragung nutzt das EO Institut eine Befragungssoftware, die auf dem TÜV-zertifizierten Server der Strato AG in einem Rechenzentrum mit professionellem Server-Management in Deutschland steht. Die Daten werden entsprechend verschlüsselt auf Basis des HTTPS-Protokolls übertragen. Zugang zu der Befragungssoftware haben ausschließlich die Beschäftigten des EO Instituts.
- An den Auftraggeber werden keine Rohdaten, sondern lediglich Gruppen- Auswertungen in pdf-Form zur Verfügung gestellt.
- Im Rahmen der Datenanalyse und Ergebniskommunikation wird die Anonymität dadurch sichergestellt, dass keine Berichtlegung über einen Bereich erfolgt, wenn weniger als fünf Personenden Fragebogen ausgefüllt haben.
- Falls die Beschäftigten individuell per E-Mail zur Befragung eingeladen werden sollen, werden die E-Mail-Adressen nicht gemeinsam mit den Fragebogendaten gespeichert und nach der Befragung gelöscht. Somit kann keine Verbindung zwischen den E-Mail-Adressen und den eingegebenen Datensätzen hergestellt werden
- Zudem werden Anmerkungen in den offenen Kommentaren, die einen Rückschluss auf einzelne Personen ermöglichen, soweit verfremdet, dass eine Identifizierung nicht möglich ist. Gleiches gilt für namentliche Nennungen einzelner Personen.
- Neben einer Online-Befragung können die Fragebögen auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Der Versand erfolgt durch das EO Institut und eine Rücksendung kann entweder gesammelt durch den Auftraggeber erfolgen oder direkt durch die Beschäftigten.
Das EO Institut hat einen Datenschutzbeauftragten, der die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung sowie die Sicherheit der Informationssysteme regelmäßig überprüft. Ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 EU-Datenschutz-Grundverordnung liegt vor. Für die Einhaltung der Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Auftraggeber abgeschlossen.
Wissenschaftlich fundiert & rechtssicher
Mit der Anwendung des Gefährdungsbarometers werden die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes erfüllt. Die Bausteine des Gefährdungsbarometers erfassen die in der Leitlinie der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) festgelegten Bereiche Arbeitsinhalt und -aufgabe, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen und Arbeitsumgebung.
Das Gefährdungsbarometer wurde entsprechend der Standards der klassischen Testtheorie entwickelt und weist eine hohe Testgüte auf.
Anhand festgelegter Kriterien liefert das Gefährdungsbarometer Orientierungswerte zur Einschätzung des Handlungsbedarfs zur Belastungsreduktion.
Praxistauglich & effizient
Mit ca. 30 Fragen werden alle relevanten Belastungsfaktoren abgedeckt. Die Bearbeitungsdauer liegt bei durchschnittlich zehn Minuten. Alle Formulierungen sind schnörkellos und für jedermann leicht verständlich. Die Befragung erfolgt online oder in Papierform - oder in Kombination, je nachdem, wie es für Ihr Unternehmen am besten passt.
Standardisiert & individualisierbar
Neben standardisierten Modulen ist es zusätzlich möglich, weitere für Ihr Unternehmen relevante Themenbereiche zu erheben. Beispielsweise können Fragenblöcke integriert werden, die die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zu einer Gesundheitsbefragung im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements erweitern. Möglich ist es durch Ergänzung weiterer Themenblöcke auch, eine breiter angelegte Mitarbeiterbefragung zu erstellen.