Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen kombinieren wir abhängig von Ihren Bedürfnissen (Unternehmensgröße, Anzahl der Standorte und Tätigkeitsbereiche etc.) jeweils zwei von drei Verfahren (Befragung, Analyseworkshop, Arbeitsplatzinterviews). Mehr zur Methodik erfahren Sie hier.
Bei unserem Vorgehen halten wir uns an die GDA-Leitlinie "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" und garantieren somit ein rechtssicheres Vorgehen.
Wir sind Prozessbegleiter und beraten Sie schon zu Beginn der Gefährdungsbeurteilung bei der Kommunikation des Prozesses, um Betriebsrat, Beschäftigte und Führungskräfte für das gemeinsame Vorhaben zu gewinnen. Um die Erhebung effizient und aussagekräftig zu gestalten, beraten wir Sie auch bei der Frage, welche Personengruppen zusammengefasst beurteilt werden können. Nur mit einer guten Festlegung der sogenannten Analyseeinheiten können die Ergebnisse am Ende sinnvoll interpretiert und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen genutzt werden können.
Im Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen werden 7 Schritte durchlaufen, bei denen wir Sie kontinuierlich unterstützen. In unserem Durchführungskonzept sind die einzelnen Schritte detailliert erläutert.